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Der Vereinsrat besteht aus:
- - dem Vorstand
- - dem Gesamtjugendleiter
- - dem Gesamtjugensprecher
- - ggf. Mitglieder mit speziellen Aufgaben
- - Abteilungsleiter der einzelnen Abteilungen
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Der Vereinsrat ist für alle Angelegenheit des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die
- - Erledigung der laufenden Vereinsangelegenheiten
- - Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
- - Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- - Beschlussfassung über den Haushaltsplan
- - Beschlussfassung über die Ordnungen des Vereins soweit dafür nicht andere Organe zuständig sind
- - Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung
- - Berufungen gegen Ausschließungsbeschlüsse des Vorstands
- - Beschlußfassung über Gründung und Auflösung von Abteilungen
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Der Vereinsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ältesten anwesenden Vorstandsmitglieds.
- Der Vereinsrat ist ehrenamtlich tätig